Stell dir vor, ein Autofahrausweis würde in Zürich gelten, in Frauenfeld eine Zusatzprüfung verlangen und in Appenzell nur fürs Fahren unter Aufsicht reichen. Absurd? Willkommen im Bewilligungswesen der Komplementärmedizin.
Die Grundmechanik: Gesundheitsberufe ausserhalb der universitären Medizin regelt nicht der Bund, sondern jeder Kanton selbst. Das eidgenössische Diplom als Naturheilpraktiker:in TCM ist zwar ein nationaler Abschluss, aber was er dich zu tun berechtigt, definiert das kantonale Gesundheitsgesetz. Die Folge ist ein Flickenteppich mit drei Dimensionen.
Erstens, die Bewilligungspflicht selbst: Manche Kantone verlangen für die selbständige Tätigkeit zwingend das eidgenössische Diplom, so etwa der Thurgau, der Bewilligungen nach Fachrichtungen erteilt und Inhabern des blossen OdA-AM-Zertifikats nur eine befristete, supervidierte Tätigkeit erlaubt. Andere Kantone kennen mildere Melderegimes oder gar bewilligungsfreie Zonen für nicht gefährdende Tätigkeiten. Wer wo was anmelden muss, steht in sechsundzwanzig verschiedenen Formularen.
Zweitens, die Methodenfrage: Was du mit der Bewilligung tun darfst, variiert nochmal. Invasive Techniken wie blutiges Schröpfen sind das beste Beispiel, Zürich erlaubt sie nur eidgenössisch Diplomierten mit Titelschutz und Curriculums-Nachweis, St. Gallen ist grosszügiger, andere Kantone wieder anders. Dasselbe gilt für die Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln: Die Verbände lassen die kantonalen Regelungen inzwischen jährlich von Anwälten kartografieren, weil selbst Profis den Überblick verlieren. Ein Berufsstand, dessen Rechtsrahmen ein juristisches Jahresabo braucht, hat ein Strukturproblem.
Drittens, die Betriebsfolgen, und hier wird es für alle relevant, die wachsen wollen: Wer Standorte in mehreren Kantonen führt, führt parallele Bewilligungsdossiers, kennt mehrere Aufsichtsbehörden, schult Teams auf unterschiedliche erlaubte Leistungskataloge und prüft bei jeder Personalrotation, wer am neuen Ort was darf. Wir wissen das aus erster Hand, unsere vierzehn Türen stehen in mehreren Kantonen, und der Ordner dazu ist der unlesbarste unserer Firma. Für Einzelpraktiker heisst es umgekehrt: Der Kanton ist ein Standortfaktor wie die Miete. Vor der Praxisgründung gehört ein Blick ins kantonale Gesundheitsgesetz so selbstverständlich auf die Liste wie der Mietvertrag, und zwar vorher, nicht nachher. Wer gerade erst eine Praxis plant, findet die Bewilligungsfrage in der praktischen Checkliste zur Praxiseröffnung eingeordnet.
Was sich ändern müsste, ist offensichtlich und steht deshalb am Schluss: Ein eidgenössisches Diplom verdient eidgenössisch einheitliche Berufsrechte. Die Höhere Fachprüfung hat die Ausbildung national vereinheitlicht, die Berufsausübung wartet noch darauf. Bis dahin gilt: Kenne deinen Kanton besser als deine Konkurrenz. Es ist der unsexieste Wettbewerbsvorteil der Branche, und einer der realsten.